Bedeutung der Lärmschutzmaßnahme für die Lebensqualität in Saarbrücken

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Dr. Helmut Isringhaus

Die FDP-Stadtratsfraktion begrüßt die Errichtung der Diffraktoren zum Lärmschutz an der Stadtautobahn A 620, die durch die Autobahn GmbH in Höhe des Stadens durchgeführt wird, ausdrücklich. Die Maßnahme, für die sich insbesondere der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Oliver Luksic (FDP), eingesetzt hat, stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität in Saarbrücken dar.  

“Jahre- wenn nicht jahrzehntelang wurde von vielen Bürgern und Parteien ein besseres Lärmschutzkonzept für die Stadtautobahn gefordert. Kaum geht es endlich los, folgt wieder ideologisch geprägte Kritik und die immergleiche Forderung nach einem Tempolimit. Dabei können wir froh sein, dass Saarbrücken nun Ort des Pilotprojektes “Diffraktoren zum Lärmschutz” ist. Dass es dazu, zumindest aus Deutschland, noch keine 100 % validen Daten zur Effektivität gibt, liegt in der Natur der Sache. Um diese zu erheben und den Einsatz der Maßnahme für weitere Orte zu ermöglichen, benötigt es eben genau solche Pilotprojekte.”, so der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Saarbrücker Stadtrat, Dr. Helmut Isringhaus. 

“Dabei sind die Diffraktoren auch keine Einzelmaßnahme, sondern Teil eines umfassenderen Lärmschutzkonzeptes für die A620, bei dem auch der Lärmschutz zur anderen Straßenseite nach St. Arnual verbessert wird. Durch den geplanten Einsatz eines besonderen Asphalts auf einer Teilstrecke werden die Geräuschemissionen zusätzlich verringert, was sich auf allen Seiten der Autobahn positiv auswirkt. Gerade das Abrollgeräusch, das von den Reifen der Fahrzeuge auf dem Asphalt ausgeht, ist für einen bedeutenden Teil des Fahrzeuggeräusches verantwortlich, und dieses gibt es bei allen Geschwindigkeiten.” so Isringhaus weiter.  

 

Hintergrundinformation Geschwindigkeitsbegrenzung: 

Verkehrsbeschränkungen sind grundsätzlich nach §45 Abs.9 StVO sind “nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.” Dies ist bei Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere dann der Fall, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig Geschwindigkeitsbedingte Unfälle auftreten. Außerdem muss immer eine Abwägung zwischen dem Verkehr und dem Umfeld geschehen. Bei mehr als 90.000 Fahrzeugen / 24 Stunden in dem Bereich der Autobahn, die damit eine der wichtigsten Verkehrsadern für Saarbrücken ist, scheint eine dauerhafte Reduzierung der Geschwindigkeit nicht vertretbar.